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Impressum


LSK Storage GmbH

Benzstr. 21
D-64807 Dieburg (Hessen)
Germany - Deutschland

Geschäftsführer: Markus Ott

USt. ID Nummer: DE813332934

Handelsregister: Darmstadt HRB 33452

e-Mail: info@lskstorage.de
Telefon: +49 (0)6071 9852-35
Telefax: +49 (0)6071 9852-52


AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Geltungsbereich

Die Lieferungen der LSK Storage GmbH erfolgen ausschließlich zu den
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in
der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind
nur wirksam, wenn sie von LSK Storage GmbH schriftlich bestätigt wurden.
Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der LSK Storage GmbH.

2) Erfüllungsort, Lieferung

2.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist der Ort der Handelsniederlassung der LSK Storage GmbH.
2.2 Lieferung erfolgt ab jeweiligem Auslieferungslager. Die Versand- und
Verpackungskosten trägt der Kunde. Es steht im Ermessen der LSK Storage
GmbH die zu versendenden Vertragsprodukte gegen Transportgefahren aller
Art zu versichern. Die Kosten der Transportversicherung trägt der Kunde.

3) Vertragsinhalt und Leistungen

3.1 Die Angebote der LSK Storage GmbH sind freibleibend und
unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen
Auftragsbestätigung der LSK Storage GmbH zustande.
3.2 LSK Storage GmbH ist berechtigt abweichend von der Bestellung des
Kunden aus produktions- oder entwicklungstechnischen Gründen geänderte
und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren
Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.

3.3 Das Recht auf Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der LSK
Storage GmbH ausdrücklich vorbehalten.

4) Lieferzeit und Unterbrechung der Lieferzeit

4.1 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das
Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben
wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen,
die nicht durch LSK Storage GmbH zu vertreten sind, so können die
Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
4.2 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen
von LSK Storage GmbH vereinbart und versteht sich vorbehaltlich
unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese
bei LSK Storage GmbH oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere
Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen,
Arbeitskämpfe jeglicher Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete
verspätete Materiallieferung. Derartige Ereignisse verlängern den
Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines
bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Soweit die Lieferverzögerungen
länger als sechs Wochen dauern, ist LSK Storage GmbH berechtigt ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferfrist
von 12 Werktagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist
gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von
Schadenersatzansprüchen als erfolgt. Der Rücktritt vom Vertrag nach
Ziff. 4.3. Satz 1 tritt nicht ein, wenn der Kunde während der
Nachlieferfrist erklärt, dass er auf Erfüllung des Vertrages besteht.
Die LSK Storage GmbH wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn
der Kunde sich auf Anfrage der LSK Storage GmbH nicht dazu äussert, ob
er auf Vertragserfüllung besteht.
4.4 Will der Kunde Schadenersatz statt der Leistung beanspruchen, so
muss er der LSK Storage GmbH eine 4-Wochen-Frist setzen, mit der Androhung,
dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne.
Die Frist wird von dem Tag an gerechnet, an dem die Mitteilung des Kunden
durch
Einschreiben bei der LSK Storage GmbH eingeht. Diese Bestimmung gilt im
Falle Ziffer 4.3 Satz 1 anstelle des dort aufgeführten Rücktritts nur,
wenn diese Fristsetzung des Kunden der LSK Storage GmbH innerhalb der
Nachlieferungsfrist zugegangen ist.
4.5 Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Kunden wegen
verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

5) Stornierung und Verschiebung der Liefertermine

5.1 Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise
storniert oder Verschiebung von Lieferterminen mit LSK Storage GmbH
vereinbart, die er zu vertreten hat, kann LSK Storage GmbH ohne
gesonderten Nachweis Schadenersatz entsprechend dem Listenpreis der
Bestellung geltend machen.
5.2 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der
Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat LSK Storage GmbH zusätzlich zu
dem Zahlungsanspruch das Recht wahlweise einen neuen Liefertermin zu
bestimmen
oder vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können nach Lieferung
nicht mehr storniert werden.

6) Abnahme und Gefahrenübergang

6.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit
und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb der
Frist von 12 Werktagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als
erfolgt.
6.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des
Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht
zu einer Verweigerung der Annahme.
6.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den
Frachtführer, dessen Beauftragten oder anderen Personen, die von LSK
Storage GmbH benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe
des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragten auf den
Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der LSK Storage
GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der
Versandbereitschaft auf den Kunden über.
6.4 Liefert LSK Storage GmbH Individualsoftware so hat Abnahme zu
erfolgen.

7) Mängelhafung

7.1 LSK Storage GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit
Mängeln behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit
der gebotenen Sorgfalt. Der Kunde anerkennt, dass es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, Fehler der Hard- /Software unter allen
Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 LSK Storage GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte diejenige
Beschaffenheit aufweisen, die vertraglich vereinbart und in den
mitgelieferten Produktinformationen beschrieben sind. Für
darüberhinausgehende Beschaffenheitsangaben steht die LSK Storage GmbH
nicht ein. Unabhängig davon gibt LSK Storage GmbH etwaige Garantie- und
Beschaffenheitszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden
weiter, ohne selbst dafür einzustehen.
7.3 Die Mängelhaftung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den
Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbstständig gewartet,
repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird,
die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn der
Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für
den gerügten Mangel sind. Die Mängelhaftung entfällt ferner, wenn ohne
schriftliche Zustimmung von LSK Storage GmbH technische Originalzeichen
geändert oder beseitigt werden.

8) Mängelrüge

8.1 Mängelrügen sind spätestens innerhalb von 12 Werktagen nach Empfang
der Vertragsprodukte LSK Storage GmbH schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen hat LSK Storage GmbH das Recht auf
Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzprodukte innerhalb einer
Frist von 12 Werktagen nach Eingang der Mängelanzeige. In diesem Falle
trägt LSK Storage GmbH die Versandkosten.
Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen hat der Kunde nur das Recht, den
Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
8.2 Nach Ablauf der in Ziffer 8.1. genannten Frist kann der Kunde nur
den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
8.3 Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung
gegenüber LSK Storage GmbH zu rügen. Der Kunde kann aufgrund des
rechtzeitig gerügten Mangels nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag
zurücktreten.
8.4 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass eine Mängelhaftung
nicht vorliegt, aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, werden die
Kosten der Überprüfung und gegebenenfalls notwendiger Reparatur zu den
jeweiligen gültigen Servicepreisen dem Kunden berechnet.

9) Verjährung

Hat der Kunde das Verkaufsprodukt in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit erworben, verjähren
Mängelansprüche und Ansprüche des Vertragsproduktes bzw. Eintritt des
schädigenden Ereignisses.

10) Zahlung und Verzug

10.1 Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise
verstehen sich FOB Auslieferungslager. Mehrwertsteuer und andere
gesetzliche Abgaben im Lieferland, sowie Verpackungs- und
Transportkosten werden dem Kunden entsprechend der Preisliste zusätzlich
berechnet.
10.2 Die Rechnung wird zum Tag der Lieferung bzw. Bereitstellung der
Ware ausgestellt. Fälligkeit tritt sofort mit Rechnungsdatum ein.
Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Wechsel und Schecks werden nur
nach besonderer Vereinbarung und für LSK Storage GmbH kosten- und
spesenfrei angenommen.
10.3 Ab dem 31. Tag ab Rechnungsdatum tritt Verzug gemäß § 286 II Nr. 1
BGB ein.
10.4 LSK Storage GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen
des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen alte Schulden anzurechnen.
Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist LSK
Storage GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten dann auf
die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
10.5 Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht LSK Storage GmbH ohne
weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt
unberührt.
10.6 Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich
Zinsen und etwaiger Kosten ist die LSK Storage GmbH zu keiner weiteren
Lieferung oder anderweitiger Leistung aus irgendeinem laufenden Vertrag
verpflichtet. Die Geltendmachung daraus entstehenden Verzugsschadens
bleibt vorbehalten.
10.7 Soweit Umstände oder Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche
Situation des Kunden erkennen lassen, kann LSK Storage GmbH jederzeit
wahlweise Lieferungen Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder
Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich
derjenigen,
für die LSK Storage GmbH Wechsel hereingenommen hat oder für die
Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

11) Aufrechnungs- und Abtretungsverbot

11.1 Die Aufrechnung mit und die Zurückbehaltung von fälligen
Rechnungsbeträgen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig.
11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis
mit LSK Storage GmbH abzutreten.

12) Eigentumsvorbehalt

12.1 Das Vertragsprodukt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung
einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Kosten aus
Einlösungen von Schecks und Wechseln im Eigentum der LSK Storage GmbH.
12.2 Der Kunde ist zur Weitergabe der Ware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur
Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum
der LSK Storage GmbH hinzuweisen und LSK Storage GmbH unverzüglich zu
unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür
verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von LSK Storage GmbH
berücksichtigt.
12.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit LSK Storage
GmbH gehörenden Waren erwirbt LSK Storage GmbH Miteigentum anteilig im
Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be-
und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für LSK Storage GmbH als
Hersteller i.S.d. §950 BGB ohne LSK Storage GmbH zu verpflichten. An der
verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von LSK Storage GmbH im Sinne
der vorstehenden Bestimmungen.
12.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen Lieferungen oder Leistungen
von LSK Storage GmbH an Kunden oder bei Vermögensverfall des Kunden darf
LSK Storage GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der
Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die
Vorbehaltsware an sich nehmen.
12.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des
Liefergegenstandes durch LSK Storage GmbH gelten nicht als
Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Unternehmer i.S.d.§ 14 BGB ist.
12.6 Der Kunde tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus
dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an die LSK Storage GmbH ab. LSK
Storage GmbH nimmt diese Abtretung an.
12.7 Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung muss der Kunde
die notwendigen Auskünfte erteilung und deren Überprüfung gestatten.
Insbesondere hat er der LSK Storage GmbH auf Verlangen eine genaue
Aufstellung der ihr zustehenden Forderung, Rechnungsdatum usw.
auszuhändigen.
12.8 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von LSK
Storage GmbH um mehr als 20% gibt LSK Storage GmbH auf Verlangen des
Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.
12.9 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im
Eigentum von LSK Storage GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund
gesonderter Vereinbarung mit LSK Storage GmbH benutzt werden.

13) Haftung

LSK Storage GmbH haftet nur für Schäden aus Pflichtverletzungen, die sie
zu vertreten hat, soweit diese durch sie selbst, ihre gesetzlichen
Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich
herbeigeführt worden sind; ausgenommen hiervon sind Schäden an Leben,
Körper und Gesundheit. Erfüllungsgehilfen haften nicht persönlich. LSK
Storage GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und
entgangenen Gewinn.

Der Kunde ist für die Sicherungen seiner Daten verantwortlich. LSK Storage GmbH haftet nicht für Daten auf Datenträgern. Der Kunde ist selbst für die Wiederherstellung von Daten und Anwendungen verantwortlich.

14) Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

14.1 LSK Storage GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die
Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte
Dritter verletzen. Der Kunde hat LSK Storage GmbH von allen gegen ihn
aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu
setzen.
14.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des
Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde LSK Storage GmbH von allen
Ansprüchen freizustellen, die vom Dritten aufgrund der Verletzung
gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.
Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

15) Export- und Importgenehmigungen

15.1 Von LSK Storage GmbH gelieferte Produkte und technisches know how
sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten
Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten einzeln
oder in systemintegrierter Form ist für den Kunden
genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den
Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des
anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich
über diese Vorschriften selbstständig informieren. Unabhängig davon, ob
der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten
Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung
die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen
Außenwirtschaftsbehörde einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit
und ohne Kenntnis der LSK Storage GmbH, bedarf gleichzeitig der
Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die
ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber LSK Storage GmbH.

16) Gerichtsstand

Gerichtsstand (auch für Wechsel- und Schecklagen) ist Frankfurt am Main
sofern der Kunde Unternehmer im Sinne § 14 BGB ist.

17) Anwendbares Recht

17.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
17.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder dieser Vertragstext eine
Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksam
oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen
oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelungen
weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
bleibt davon unberührt

18) Hinweise nach Batteriegesetz und Elektrogesetz

Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann.
Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung
auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden
oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

LSK Storage GmbH
Benzstr. 21
D-64807 Dieburg

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.
Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffs.

Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Eine Entsorgung ist nur über die örtlichen Sammel- und Rücknahmestellen der Kommunen möglich.


 
 
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